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Letzte Aktualisierung: 17.12.12


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seit dem 24.03.2010

     

Zulassung zu den Tagungen

Regelung der Zulassung zu den Exkursionen

Auf der Jahrestagung in Wetzlar 1986, geändert 1997 in Jena, wurde folgendes Verfahren beschlossen:

  1. Die Teilnahme ist auf Mitglieder beschränkt (Ausnahmen unter c). Interessierte Angehörige von Mitgliedern können eine Zweitmitgliedschaft zum ermäßigten Jahresbeitrag von 10 Euro (ohne Bezug von Tuexenia/Synopsis) beantragen.
  2. Für die Anmeldung wird eine Frist von 6 Wochen gesetzt.
    Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die der Exkursionsplätze, haben diejenigen Vorrang, die im vorhergehenden Jahr nicht teilgenommen haben, außerdem die Veranstalter der vorhergehenden und folgenden Tagungen. Sollte dies nicht ausreichen, müssen auch Teilnehmer der vorletzten Tagung zurückstehen. Zu einer Tagung Zugelassene, die ohne rechtzeitige Absage der Tagung fernbleiben, gelten als teilgenommen.
    Eine weitere eventuell notwendige Auswahl erfolgt durch Losverfahren. Auf jeden Anmeldeschein (auch für mehrere Mitglieder) entfällt ein Los.
  3. Der jeweilige Veranstalter kann bis zu 10% der Plätze nach eigenem Gutdünken vergeben.
  4. Alle Angemeldeten werden etwa einen Monat nach Ablauf der Anmeldefrist schriftlich über das Ergebnis (Zusage, Warteliste, Absage) und die weiteren Formalitäten informiert.

Zusätzlich wird auf folgende Regelung hingewiesen:

Die Einladung zur nächsten Jahrestagung erhalten nur Mitglieder, die bis zum Versand des Rundschreibens ihren Jahresbeitrag überwiesen haben!